Für Informationen zu der vom Bayerischen Kabinett zum 01.01.2026 beabsichtigten Weiterentwicklung des bisherigen Familien- und Krippengeldes zum Kinderstartgeld besuchen Sie bitte die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Diese wird laufend aktualisiert.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist als Landesbehörde für den Gesetzesvollzug zuständig. Die strategische Ausrichtung der geplanten Weiterentwicklung der Leistungen obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales als federführende Behörde.
Aktuelles
Praxisnah, abwechslungsreich, informativ - das ist das Kursprogramm des Inklusionsamtes Bayern in drei Worten. Das Kursprogramm 2025 ist nun veröffentlicht.
Unter https://www.kurse-inklusionsamt-bayern.de/ können sich Vertrauenspersonen von Menschen mit Schwerbehinderung und andere Beauftragte des Arbeitgebers für Kurse anmelden. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung zur Veröffentlichung.
Herzlich Willkommen!
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen im Ressort des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Wir sind für Sie mit unseren Regionalstellen in allen bayerischen Regierungsbezirken vor Ort erreichbar - telefonisch oder schriftlich. Für die Kontaktdaten klicken Sie einfach auf der Bayernkarte in den Bezirk, in dem Sie leben. Sie erhalten so schnell die für Sie wichtigen Informationen.
So erreichen Sie Ihr ZBFS
Servicetelefon-Familienleistungen
Für die Familienleistungen (Elterngeld, Bayerisches Familiengeld und Bayerisches Krippengeld) hat das ZBFS darüber hinaus ein eigenes Servicetelefon eingerichtet, das Sie auch ohne Termin nutzen können. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag zwischen 8 und 12 Uhr unter der Nummer 0931 32090929. Wir beantworten Ihnen Fragen vor der Antragstellung!
Haben Sie Fragen zu Ihrem bereits gestellten Antrag? Die telefonischen Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners / Ihrer Ansprechpartnerin erhalten Sie über den Zuständigkeitenfinder.
Zusätzlich:
Terminreservierung (für eine telefonische oder eine persönliche Beratung vor Ort):
Über unser Online-Terminreservierungstool können Sie bequem
- einen Termin vor Ort in einem unserer Servicezentren oder
- einen telefonischen Beratungstermin buchen.
Wir beraten Sie in den Bereichen Familienleistungen (Elterngeld, Familiengeld, Krippengeld) und Schwerbehinderung (Feststellungsverfahren, Ausweise).
Kontaktformular
Die für Sie zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können Sie über unser Kontaktformular erreichen.
Informationen rund ums Elterngeld
Arbeitswelt und Behinderung
Arbeitgeberinfos für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
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